Für den Fall, dass du während deines Auslandsaufenthalts medizinische Hilfe benötigst, ist die Auslandskrankenversicherung die optimale Lösung, um die Kosten zu decken. Zudem übernimmt sie auch die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, die du sonst selbst tragen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die erst ab einem Jahr Auslandsaufenthalt greift, tritt die Reisekrankenversicherung bei Aufenthalten unter einem Jahr in Kraft.
Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters ab, die du selbst tragen müsstest, falls du deine gebuchte Reise aus Gründen wie plötzlicher Erkrankung absagen musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung Stornogebühren des Reiseveranstalters nur in bestimmten dringlichen Fällen ab. Ein spontaner Abbruch aus Laune heraus wird hier nicht berücksichtigt.
Im Falle eines Unfalls, bei dem du eine andere Person oder deren Eigentum schädigst, übernimmt die Reisehaftpflichtversicherung die entstandenen Kosten für dich.
Für den Fall einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftritt, deckt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten ab.
Sollte dein Gepäck gestohlen oder beschädigt werden, übernimmt die Reisegepäckversicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet die Reiserechtsschutzversicherung Unterstützung. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-, Schadenersatz- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Im Falle von Unfällen bieten Assistance-Leistungen vor Ort Unterstützung. Die Assistance-Versicherung übernimmt Aufgaben wie Informationsbeschaffung, Organisation von Rückreisen, Krankenbesuche und mehr.
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